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FTI: Was Teneriffa-Urlauber jetzt wissen müssen

Auch viele Teneriffa Urlauber sind von der FTI Insolvenz betroffen

FTI und mehrere Tochterunternehmen haben Insolvenz angemeldet. Betroffene Teneriffa-Reisende sollten folgende Informationen beachten.

Die Insolvenz von FTI sorgt bei vielen Kunden für Unsicherheit. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) übernimmt teilweise die Absicherung. Eine kostenfreie Hotline steht unter der Nummer +49 (0)89 710 45 14 98 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Website der FTI-Group verfügbar.

Auswirkungen auf gebuchte FTI Teneriffa-Pauschalreisen

Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden und zwischen dem 3. und 5. Juni starten sollten, sind abgesagt. Diese Stornierungen sind aus rechtlichen Gründen notwendig, und der DFRS sorgt für Entschädigungen. Reisen mit Abflug ab dem 6. Juni sollen nach Möglichkeit stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, greift ebenfalls der DFRS, allerdings nur für Pauschalreisen.

Was passiert mit Urlaubern, die bereits auf Teneriffa sind?

Das Auswärtige Amt hat zusammen mit dem Deutschen Reiseverband (DRV) und dem DRSF einen Krisenstab eingerichtet, um sicherzustellen, dass betroffene Urlauber sicher nach Hause zurückkehren können. Der Reiseversicherungsfonds, nach der Insolvenz von Thomas Cook gegründet, arbeitet gemeinsam mit FTI an Lösungen, auch für Individualreisende. Es wird geprüft, ob gebuchte Leistungen weiterhin genutzt werden können.

Unterschiede zwischen Pauschalreisen und Einzelbuchungen

Eine Pauschalreise umfasst mindestens einen Flug und eine Unterkunft, die zusammen als Paket gebucht wurden, oft ergänzt durch Extras wie einen Mietwagen. Bei separaten Buchungen von Übernachtung, Flug und anderen Komponenten greift der DRSF nicht. FTI bemüht sich jedoch auch hier um Lösungen. Betroffene sollten die Hotline kontaktieren, wenn sie nicht direkt vom Unternehmen benachrichtigt wurden.

Umbuchungsmöglichkeiten für FTI Teneriffa Reisen

Nach einer Stornierung durch FTI ist eine Umbuchung auf einen anderen Veranstalter nicht möglich. Betroffene müssen ihre Reisen bei einem anderen Anbieter neu buchen und auf eine Entschädigung durch den DRSF hoffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach wird offene Fragen sukzessive klären.

Weitere betroffene Unternehmen

Betroffen sind Buchungen bei den Marken „FTI“, „5vorFlug“, „BigXtra“ sowie bei den Mietwagen-Marken „DriveFTI“ und „Cars and Camper“. Weniger problematisch sind Buchungen, bei denen FTI nur als Vermittler für andere Veranstalter wie TUI oder DER Touristik aufgetreten ist. In solchen Fällen sollten Kunden sich direkt an die Partnerunternehmen wenden.

Auswirkungen der FTI-Pleite auf die Reisebranche

Die Insolvenz von FTI ist nicht repräsentativ für die gesamte Reisebranche. Größere Konzerne wie TUI und DER Touristik haben sich von den Folgen der globalen Krise erholt und verzeichnen wieder Gewinne. FTI gilt daher derzeit als Einzelfall.

Die Bundesregierung lehnt zusätzliche staatliche Hilfen für die FTI-Group ab. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums führte haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe an und betonte, dass bereits „große Hilfen“ geleistet wurden, die nicht erweitert werden sollen.

Reif für die Insel?

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